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Gefahrguttransport

Für Unternehmen, die selbst Gefahrgut verpacken, versenden oder annehmen.

Wer in Deutschland Gefahrgut versendet, befördert oder verpackt, braucht in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten. Das Büro übernimmt diese Funktion extern, schult Mitarbeitende und prüft Ihre Prozesse.

ADR · StraßeIMDG · SeeIATA-DGR · Luft
Was Sie bekommen
  • Beratung zu allen Themen rund um den Transport gefährlicher Güter
  • Schulung der Mitarbeiter zum Gefahrguttransport, ausgerichtet auf den jeweiligen betrieblichen Alltag
  • Übernahme der Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger
  • Prozessanalyse hinsichtlich der Organisation der Gefahrgutabwicklung
  • Erstellung firmenspezifischer Checklisten für alle Verantwortungsbereiche
  • Newsletter mit Neuerungen im Gefahrgutrecht, wählbar für Straße, See und Luft

Lithiumbatterien

Für Hersteller, Importeure und Versender mit Geräten, Akkus oder Zellen.

Lithiumzellen und -batterien sind eines der am stärksten regulierten Versandgüter. Klassifizierung, Verpackung und Versanddokumente werden hier mit langjährigem Spezialfokus betreut.

UN 38.3SP 188 / 230ADR · IMDG · IATA
Was Sie bekommen
  • Klassifizierung von Zellen und Batterien nach UN 38.3
  • Begleitung bei Verpackung und Kennzeichnung
  • Versandprozess für Straße, See und Luft
  • Schulung der versandverantwortlichen Personen
  • Aktualisierungen zu ADR, IMDG-Code und IATA-DGR

Arbeitssicherheit

Für Betriebe ohne eigene Sicherheitsfachkraft oder mit zusätzlichem Bedarf.

Übernahme der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG. Strukturen, die im Audit Bestand haben und im Alltag tragen.

ASiGDGUV V2ArbSchG
Was Sie bekommen
  • Übernahme der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Unterweisungen der Mitarbeiter zum Arbeitsschutz
  • Erstellung von Betriebsanweisungen

Chemikalienrecht

Für Betriebe, die mit erlaubnis- oder anzeigepflichtigen Stoffen arbeiten.

Sachkundiger nach Chemikalienverbotsverordnung. Begleitung im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Betriebsanweisungen und nachvollziehbarer Dokumentation.

ChemVerbotsVGefStoffVTRGS
Was Sie bekommen
  • Übernahme der Funktion als Sachkundiger nach Chemikalienverbotsverordnung
  • Beratung zum sicheren Umgang mit Chemikalien
  • Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen

Brandschutz

Für Betriebe mit Bedarf an einem Brandschutzbeauftragten.

Übernahme der Funktion als Brandschutzbeauftragter. Brandschutzkonzepte werden über erfahrene Partnerunternehmen abgewickelt.

DGUV I 205-003ASR A2.2MBO
Was Sie bekommen
  • Übernahme der Funktion als Brandschutzbeauftragter
  • Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Brandschutz
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten über Partnerunternehmen
Nächster Schritt

Welche Pflichten gelten in Ihrem Betrieb?

Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen werktags eine Einschätzung, ob und welche Beauftragten-Rolle für Ihre Situation passt.