Leistungen, die Ihr Betrieb wirklich braucht.
Fünf Themenfelder, in denen das Ingenieurbüro Sie als externer Beauftragter, als Berater oder als Schulungspartner unterstützt. Jedes Feld mit klarem Anwendungsbereich, sodass Sie schnell sehen, ob es zu Ihrer Situation passt.
Gefahrguttransport
Für Unternehmen, die selbst Gefahrgut verpacken, versenden oder annehmen.
Wer in Deutschland Gefahrgut versendet, befördert oder verpackt, braucht in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten. Das Büro übernimmt diese Funktion extern, schult Mitarbeitende und prüft Ihre Prozesse.
- Beratung zu allen Themen rund um den Transport gefährlicher Güter
- Schulung der Mitarbeiter zum Gefahrguttransport, ausgerichtet auf den jeweiligen betrieblichen Alltag
- Übernahme der Funktion als externer Gefahrgutbeauftragter für alle Verkehrsträger
- Prozessanalyse hinsichtlich der Organisation der Gefahrgutabwicklung
- Erstellung firmenspezifischer Checklisten für alle Verantwortungsbereiche
- Newsletter mit Neuerungen im Gefahrgutrecht, wählbar für Straße, See und Luft
Lithiumbatterien
Für Hersteller, Importeure und Versender mit Geräten, Akkus oder Zellen.
Lithiumzellen und -batterien sind eines der am stärksten regulierten Versandgüter. Klassifizierung, Verpackung und Versanddokumente werden hier mit langjährigem Spezialfokus betreut.
- Klassifizierung von Zellen und Batterien nach UN 38.3
- Begleitung bei Verpackung und Kennzeichnung
- Versandprozess für Straße, See und Luft
- Schulung der versandverantwortlichen Personen
- Aktualisierungen zu ADR, IMDG-Code und IATA-DGR
Arbeitssicherheit
Für Betriebe ohne eigene Sicherheitsfachkraft oder mit zusätzlichem Bedarf.
Übernahme der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach ASiG. Strukturen, die im Audit Bestand haben und im Alltag tragen.
- Übernahme der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Unterstützung bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen der Mitarbeiter zum Arbeitsschutz
- Erstellung von Betriebsanweisungen
Chemikalienrecht
Für Betriebe, die mit erlaubnis- oder anzeigepflichtigen Stoffen arbeiten.
Sachkundiger nach Chemikalienverbotsverordnung. Begleitung im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen, Betriebsanweisungen und nachvollziehbarer Dokumentation.
- Übernahme der Funktion als Sachkundiger nach Chemikalienverbotsverordnung
- Beratung zum sicheren Umgang mit Chemikalien
- Erstellung von Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen
Brandschutz
Für Betriebe mit Bedarf an einem Brandschutzbeauftragten.
Übernahme der Funktion als Brandschutzbeauftragter. Brandschutzkonzepte werden über erfahrene Partnerunternehmen abgewickelt.
- Übernahme der Funktion als Brandschutzbeauftragter
- Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Brandschutz
- Erstellung von Brandschutzkonzepten über Partnerunternehmen
Welche Pflichten gelten in Ihrem Betrieb?
Schreiben Sie kurz, worum es geht. Sie bekommen werktags eine Einschätzung, ob und welche Beauftragten-Rolle für Ihre Situation passt.